Eine mögliche Lösung

29.6.2010 – Gegen einen Dauerrabatt ist auch nichts einzuwenden. Vertragstreue darf durchaus auch belohnt werden. Allerdings ist zu beachten, dass so ein Dauerrabatt nicht dem Kündigungsrecht des Konsumenten nach drei Jahren wirtschaftlich entgegensteht – so ja auch der OGH. Wir wollen uns auch erinnern, dass diese Rückforderungen noch aus einer Zeit stammen, in der Versicherungsbedingungen eine über Jahre hinweg recht starre Angelegenheit waren – kein Vergleich zu den heute üblichen Bewegungen in diesem Bereich!

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Bei Veranlagungen und Lebensversicherungen (z.B. Liechtenstein) gibt es schon lange Regelwerke, die den Rückkauf sukzessive geringer mit Spesen belasten. Das wäre wohl auch im Sachversicherungsbereich eine Lösung, mit der wohl die Richter des OGH und vor allem auch die von uns betreuten Versicherungsnehmer gut leben könnten.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Es bleibt beim Dauerrabatt”.

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