10.7.2018 – Wer erklärt der Frau Volksanwältin Brinek, dass Versicherungspflicht das Eine ist, die Frage des Verschuldens und damit der Haftung aber auf einem ganz anderen Blatt Papier steht – und mit „Versicherung” aber schon überhaupt nichts zu tun hat?
Und wenn „Autofahrer in jedem Fall versichert” seien, heißt das noch lange nicht, dass jeder, der durch einen Unfall Schaden erlitten hat, auch Schadenersatz erhält.
Als „Volksanwältin” sollte sie nicht nur „dem Volk nach dem Maul reden”, sondern die österreichische Rechtslage ke(ö)nnen und der Objektivität verpflichtet sein.
Ja, und nicht nur dieser Fall erweckt den Eindruck, dass sich Versicherungen durch die Schaffung von Öffentlichkeit, insbesondere durch Hör- und Sehmedien, erpressen lassen und diese Zahlungen dann beim „gemeinen Volk” einsparen.
Fast hätt' ich's vergessen: Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!
Reinhard Jesenitschnig
zum Artikel: „Streit um Haftung nach Hundebiss”.
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