Eine Antwort wäre wünschenswert

16.9.2011 – Dass die VV-RL die Versicherungsvermittler mit einer Unzahl von Auflagen quält, weiß wohl jeder. Wenn nun ein LH tausende Verträge „vermittelt“, dann ist die Frage nach der gewerberechtlichen (von der Moral reden wir besser gar nicht) Berechtigung wohl angezeigt.

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Soweit bekannt, vertritt der Obmann die Mitglieder nach innen und außen – wieso er in der Angelegenheit (noch?) nichts getan hat oder wieso er das nicht kann oder will, sollte wohl beantwortet werden.

Armin Risi

risi.armin@yahoo.com

zum Leserbrief: „Gegenfrage”.

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