Eindimensionales Gutachten

30.7.2010 – Das Ergebnis der Produktanalyse des VKI über Er- und Ablebensversicherungen ist dem Grunde nach richtig, nichts Neues, vor allem aber eindimensional, kurz gedacht und kein Lösungsbeitrag.

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Seit Jahren fordern wir Versicherungsmakler mit Nachdruck mehr Transparenz bei dieser Sparform und weisen auf die geringe Rendite wegen überhöhter Kosten hin. Versicherungsmakler wissen, dass getrennte Vertragsformen von Erlebens- und Risikotarifen für den Kunden nicht nur individuell besser gestaltbare Vereinbarungen liefern, sondern auch renditemäßig überlegen sind. Noch so viele Aufforderungen und Hinweise nutzten jedoch nichts. Die Politik ließ die Menschen, die sie wählten, wie auch uns Versicherungsmakler stets ins Leere laufen. Eine mE stille Eintracht der Protagonisten des Staatshaushalts, Versicherer und Banken profitiert von dieser „Cash-Cow“ eines schlecht umgesetzten Produkttyps.

Die Kernfrage ist stets, wie viel ist dem Kunden eine unabhängig von Produktanbietern erbrachte Wissensdienstleistung wie jene des Versicherungsmaklers wert? Es geht doch schließlich um die Bezahlung von Beratungsleistung und nicht bloß „Abschlusskosten“. Es sind Fachexperten, Menschen, die mit gesetzlicher Zustimmung auf Basis des Gewerberechts, Maklergesetztes und allen weiteren gesetzlichen Regelungen mit hoher Beraterhaftung einen Wissensberuf ausüben, um ihren Kunden zu einem besseren Leben zu verhelfen.

Eine Aufteilung des Entgelts über die LV-Vertragszeit erzwingt bei geringem Prämieneinsatz ein ergänzendes Honorar. Damit können sich viele kleine Sparer keine unabhängige Beratung mehr leisten. Umgekehrt kann es für wohlhabendere Kunden im Einzelfall zu einer allfälligen Verbilligung des Entgelts führen, wenn nach Zeitaufwand, Wissenstransfer und Haftung bezahlt würde. Der VKI begünstigt damit die „Reichen“, der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. LV-Verträge müssen im Gegensatz zu früher laufend betreut und der Lebenssituation angepasst werden. Wer bezahlt all das, lieber und werter VKI? Auf welcher Seite stehen Sie? Die eindimensionale VKI-Forderung nach Entgeltaufteilung auf die LV-Vertragszeit fördert die Produktverkäufer wie es gerade Banken sind.

Wohin eine bloße Honorarberatung bei selbstständigen unabhängigen Beratern in anderen europäischen Märkten führte, ist hinlänglich bekannt und wird längst von der EU abgelehnt. Versicherungsmakler sind keine Banken, die mit anderen Ertragsschienen den Beratungsaufwand kompensieren können oder mit billigem Sparbuchgeld Fremdgelderträge einstecken. Der Versicherungsmakler kann seine Dienstleistung weder zum Hilfskraftlohn noch unter den Gestehungskosten und schon gar nicht gratis erbringen.

Wer den Versicherungsmakler als wichtige Säule des BIP-Erfolgs aus Mangel an ganzheitlichem Betrachtungsvermögen über wirtschaftliche Zusammenhänge aus dem Markt drängen will, schadet dem Wirtschaftsstandort und seinen Menschen, kurz den Verbrauchern.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „Sieben Lebensversicherungen auf dem Prüfstand”.

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