Ein unselbstständiger Versicherungsmakler?

3.5.2012 – Der Sachverhalt des geschilderten Falles ist ja einigermaßen schwierig zu lösen, in Wirklichkeit ist die Sache aber ganz einfach. Was zum Kuckuck sollen unselbstständige Einkünfte mit dem Beruf des Versicherungsmaklers zu tun haben? Bei allem Verständnis dafür, dass jeder Bürger das Recht hat, eine für ihn optimierte steuerliche Gestionierung zu suchen, endet dieses (Verständnis) dann, wenn dadurch in einem Steuerverfahren das Wesen des unabhängigen Maklers nach beliebigen steuerlichen Einzelinteressen zu interpretieren versucht wird.

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Es ist der Standesvertretung vor einigen Jahren gelungen, eine Gleichstellung mit anderen (selbstständigen) Berufen hinsichtlich des Handelsvertreter-Pauschales zu erreichen. Diese Regelung – ich habe das extra recherchiert – gilt nach wie vor. Besonders brachiale Versuche, derartige Steuervorteile zu multiplizieren, forden die Finanz ja geradezu zu restriktiver Haltung heraus.

Bei aller Kollegialität mit Makleranliegen fehlt mir daher jedes Verständnis, wenn Steuerverfahren, welche unselbstständige Tätigkeiten betreffen, mit dem Beruf und Berufsbild des Versicherungsmaklers verknüpft werden. Und wenn – wie der Artikel aussagt – der „eigentliche Arbeitgeber des Versicherungsmaklers ein Bankinstitut sei“, wird mir der Sachverhalt immer unklarer und es bedarf auch keines Mitgefühls für „Kleinbetriebe“.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „UFS: Warum ein Makler keine Vertreterpauschale kassieren darf”.

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