Ein ungutes Gefühl von „Gewinnmaximierung“

31.1.2011 – Man müsste, sieht man sich das Treiben einiger Gesellschaften näher an, glauben, dass wir es mit Konkurskandidaten zu tun haben: Da werden Zahlscheingebühren, Dauerabatte, exorbitante Indexanpassungen verrechnet, bei der KFZ-Kasko selbstgestrickte Erhöhungsfaktoren – auch ohne Schaden – verordnet, bei der Unfallversicherung alle Rabatte gestrichen, dafür aber gleich eine jährliche Erhöhung, mehr als doppelt so hoch wie der VPI „vereinbart“.

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Am anderen Ende der Skala können Schadenzahlungen, wenn nicht ohnedies mit oft mehr als dubioen Begründungen abgelehnt, Monate dauern. Selbst Kunden, die es dank Fachkenntnis wagen, Schäden selbst ohne Wegzeit etc. zu reparieren, versucht man mit lächerlichen Stundensätzen abzuspeisen. Bei monatlicher Prämienzahlung gelangen Prozentsätze die keinen Bezug zur Realität haben, zur Verrechnung und immer öfter muss man Provisionen durch externe Stellen einmahnen. Die lächerlichen Renditen mancher Lebensversicherungen kann man getrost dazurechen.

Wenn man sich der – sinnvollen – Mühe unterzieht, die Beträge, die Kunden durch all diese „Spezialitäten“ im Lauf eines Jahres abgenommen werden, kann man mit einem sehr unguten Gefühl von einer „Gewinnmaximierung“ sprechen. Man darf auf das OGH-Urteil gespannt sein.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Zahlscheingebühr bei Versicherung nicht erlaubt”.

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