2.8.2012 – Der Hinweis von Herrn Bühringer auf die Gewerbeordnung ist korrekt. Die professionelle Ausübung kann nur und muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattfinden. Das gilt auch für Banken. Die haben allerdings für sich ein gesetzliches „opting out“ durchgesetzt, outen sich nicht, in welcher Rechtsstellung zum Kunden der Verkauf stattfindet. Das Bankwesengesetz sieht das nicht vor. Es fehlt der ganzheitliche Ansatz des Gesetzgebers.
Das Ergebnis der VKI-Studie zur Altersvorsorge ist ein Spiegel der miesen Rahmenbedingungen zum Nachteil aller. Wir, Verbraucher, Unternehmer, unabhängige Berater und Erfüllungsgehilfen der Versicherer (Agenten, Außendienst) und letztlich der VKI, lassen uns das seit Jahren gefallen. Versicherungsprodukte brauchen von Banken nicht beraten werden. Sie werden völlig zulässigerweise schlicht verkauft. Keine Risikoanalyse, kein Deckungskonzept, keine Vertragsgestaltung, bloß Verkauf.
Für Agenten wie Makler gilt die Gewerbeordnung. § 137 Abs. 1 GewO besagt auf Basis der IMD 1: „Bei der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung handelt es sich um das Anbieten, Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen …“ Im Maklergesetz, gilt nur für Versicherungsmakler, ist es im § 28 deutlicher gemacht: sieben Kriterien, davon welche obligatorisch wie die Risikoanalyse, andere fakultativ.
Gemeinsam gilt auch für die Lebensversicherung, ob Vorbereitung oder Risikoanalyse, zu hinterfragen, ob sich ein Kunde für eine Langzeitsparform vorhersehbar den laufenden Beitrag leisten kann.
Der IMD-2-Entwurf enthält leider erneut diese billige, abqualifizierende, das hohe Fachwissen negierende, intransparente Formulierung „andere Vorbereitungsarbeiten“. Neu ist die „Beratung“. Dabei wird allerdings zwischen Verkäufer und „echten unabhängigen Berater“ nicht unterschieden.
Diese Transparenzforderung kenne ich vom VKI bislang nicht. Ist doch egal, ob man nur über das eigene Produkt spricht oder nur im Interesse des Kunden zuerst das Risiko recherchiert, den Bedarf erhebt, ein Deckungskonzept erstellt, aus vielen Produkten eine Lösung erarbeitet und dafür die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Versicherer aushandelt, für 34 Euro laut deutscher Studie. Beratung ist Beratung. Herr Bühringer denkt daher im Anlassfall falsch. Das Kundeneinkommen ist relevant. Das Echtberatereinkommen auch.
Walter Michael Fink
zum Leserbrief: „Was will der VKI eigentlich?”.
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