18.1.2023 – Ein spannender Test wäre, wenn man 100 Richter „ungestützt” – also ohne die offensichtliche Einbindung eines technischen Experten – diesen Sachverhalt beurteilen ließe.
Nachdem – siehe Text im VJ – mehrmals die Deckung betreffend Armaturen angeführt war, bedarf es schon einer besonders gefinkelten Argumentation, um diese denn doch zu verneinen.
Spannend, dass die betroffene Versicherung dies trotz der Entscheidungen der beiden Unterinstanzen „nach oben” getrieben hat. Wieso dann beim Obersten der „durchschnittliche Versicherungsnehmer” diesen feinen Unterschied hätte erkennen sollen, was zuvor in zwei Instanzen als gedeckt galt, ist schon erstaunlich.
Wenn das so weitergeht kann man wohl bald nur mehr Allrisk-Verträge anbieten. Die werden dann wohl seitenlange taxativ angeführte Ausschlüsse aufweisen müssen. Oder die Maklerausbildung wird um 16 Semester Bautechnik, Physik, Chemie, Elektronik etc...erweitert.
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „Leitungswasserschaden: Streit um Versicherungsumfang”.
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