Ein marktwirtschaftlicher Widerspruch

20.11.2012 – Zunächst danke den Organisatoren für die Fachtagung LV, welche beim nächsten Mal unbedingt auch bei Maklern beworben werden sollte. Eine breitgefächerte Information in komprimierter Form in zwei Tagen zu einem Themenbereich, der uns – hoffentlich – noch lange beschäftigen wird.

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Es muss den Kritikern der privaten Vorsorge leider vorgeworfen werden, ein weitestgehend gut funktionierendes Modell zu zerschlagen, ohne eine (bessere) Alternative zu bieten. Der Vorschlag mit den „Bundesschatzscheinen“ war ja wohl ein schlechter Scherz – die Protagonisten sollen „offenlegen“, wie viele Bürger davon Gebrauch machen.

Zum Grundsätzlichen: Wer immer die wahren Treiber dieser seligmachenden „Transparenz“ in Brüssel und sonst wo sein mögen – sie rühren jedenfalls an den Grundpfeilern der Marktwirtschaft. Wenn Kaufleute ihre Kalkulationen offenlegen sollen, dann muss das logischerweise für alle Lebensbereiche gelten – alles andere wäre verfassungswidrig.

Dass eine Offenlegung die Konsumenten tatsächlich interessiert, ist durch Umfragen längst widerlegt. Dass Provisionen die Unabhängigkeit des Beraters untergraben, ist eine Unterstellung ohne Substanz. Im Wesentlichen sind die Provisionssysteme so ähnlich, dass es praktisch irrelevant ist. Den Berater möchte ich sehen, der während des Beratungsgespräches seine 30 bis 50 Courtagen im Geiste Revue passieren lässt und danach überlegt, zu welchem Produkt er die Entscheidung lenkt, um eine maximale Provision zu erzielen.

Wie realitätsfern Brüssel agiert, zeigen schon die Bestimmungen aus Mifid. Da sind Provisionen zwar erlaubt – aber nur, wenn sie dem Kunden weitergegeben werden! Wem fällt derart Abartiges ein? Soll der Berater vielleicht noch um eine höhere Provision feilschen, die er dann weitergeben darf? Ist das das Brüsseler Verständnis von „best advice“?

Vor allem muss ich nochmals in aller Deutlichkeit der Unterstellung begegnen, die Provision bedinge ein für den Kunden schlechteres Produkt. Maklergesetz, Wettbewerb – und selbstverständlich unser Berufsethos – sind triftige und nachweisbare Gründe für das Gegenteil.

Würde man dieselben Unterstellungen in anderen Berufen anlegen, müsste mir der Apotheker in der Sekunde seine Spannen bei den Halswehtabletten offenlegen – oder etwa nicht? Auch dort besuche in den Fachmann, erwarte unabhängigen und vor allem nützlichen Rat, und nehme selbstverständlcih nicht an, dass diese Tätigkeit ohne Entgelt ausgeübt wird.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Was genau würde beim Provisionsverbot eigentlich verboten?”.

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