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Ein Makler ist nicht unabhängig!

22.2.2010 – Die Makler geben ihren Kampf gegen den Mehrfachagenten (MFA) wohl nie auf. Bereits 2008 hat das Verfassungsgericht eine Beschwerde eines Maklers abgelehnt und damit die Rechtsansicht des Bundesgremiums der Agenten und des IVVA bestätigt. Nämlich, dass der MFA sehr wohl rechtskonform ist, auch wenn es den Maklerfunktionären nicht gefällt. Nun also wendet man sich an den Verwaltungsgerichtshof.

Zur Erinnerung: Das Wirtschaftsministerium hat bereits in einem Verwaltungsverfahren als letzte Instanz entschieden, dass ein Agent als Mehrfachagent tätig werden darf. Zur Schlussbemerkung von Herrn Dr. Holzer wonach „der Versicherungsmakler völlig unabhängig von einem Versicherungsunternehmen“ sei und „zur Interessenssphäre des Versicherungskunden“ gehöre, erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass man von Unabhängigkeit solange nicht sprechen kann, solange auch der Makler seine Provision vom Versicherungsunternehmen erhält (wie wir Agenten auch). Wir erinnern an das kürzlich ergangene Urteil des Landesgerichtes Hannover, dass das Maklerunternehmen AWD verurteilt hat mit dem Ergebnis, dass man die Bezeichnung unabhängig nicht mehr verwenden darf. Dieses Gerichtsurteil bestätigt die langjährige Forderung von Bundes-Obmann Salek, dass sich Makler nicht als unabhängig, sondern nur als ungebunden zu bezeichnen haben.

Wir vom IVVA unterstützen Obmann Salek in dieser Ansicht und unterstützen auch seinen Kampf zum Erhalt des MFA. Immerhin ist fast die Hälfte der rund 8.000 Agenten als MFA tätig!

Redaktion IVVA / G.Wagner

verband@ivva.at

zum Artikel: „Weiter Rätsel um Mehrfachagenten”.

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