10.7.2012 – Ich werde das Gefühl nicht los, dass hier alle Vermittlergrupen völlig vermischt werden und scheinbar die Entscheidungsträger diverser Konsumentenschutzorganisationen selber keine Ahnung haben, dass es eben entscheidende Unterschiede zwischen einem Bankmitarbeiter und einem Versicherungsmakler gibt!
Interessant ist auch, dass sich der VKI und die AK mit deren Stellungnahme zur neuen Versicherungsvermittlungs-Richtlinie bisher gar nicht zu Wort gemeldet haben. Offensichtlich hat man erkannt, dass diese Vermittlerrichlinie gar nicht mehr unbedingt zum Vorteile des „Normalkunden“ ist, und ist jetzt am überlegen, wie man hier wieder elegant rauskommt. Es wurde ja auch schon von dieser Seite kundgetan, dass das Honorarsystem ebenfalls nicht die Lösung sei, da es auch hier bereits negative Beispiele und Erfahrungen beim VKI gibt.
Egal ob Provisionssystem oder Honorarsystem, egal ob Offenlegung oder nicht Offenlegung, was sich der Kunde wünscht, ist eine gute Beratung und Betreuung. Und hier schließt sich für mich wieder der Kreis, dass eben die zuständigen Entscheidungsträger der Konsumentenschutzorganisationen selber nicht erkannt haben, was sich der Kunde wünscht.
Als Konsument würde ich mir wünschen, dass ich selber entscheiden kann, ob ich Provision oder Honorar wählen kann und nicht durch scheinbar allwissende Konsumentenschützer bevormundet werde ...
Mario Haas
zum Artikel: „„Offenlegung reicht nicht aus“”.
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