Ein klarer Fall, aber...

26.8.2013 – Eigentlich ein klarer Fall, bei dem man dem säumigen Versicherungsnehmer wieder einmal die Frage stellen muss: Hätten Sie auch ohne Versicherung so gehandelt?

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Es gab allerdings auch schon OGH-Urteile, die sehr wohl die Leistungspflicht bejahten, weil der Versicherungsnehmer auf Grund seines geringen Wissensstandes beispielsweise nicht erkennen konnte, dass ein durch den Heuboden und zwei abgenommene Dachziegel vom Erdgeschoss geführtes einfaches Ofenrohr zu einem Brand führen könnte — genau das passierte aber.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „OGH befasst sich mit Wasserschaden und Obliegenheitsverletzung”.

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