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Ein Fall aus der Praxis

19.2.2008 – Man muss sich wehren! Da hier offenbar die Namen jener Gesellschaften nicht genannt werden, die den Außendienst bzw. „handzahme“ Makler massiv bevorzugen, eine allgemeine Bemerkung.

Wir wurden von einer Kundin ersucht, einen ihrer Versicherungsverträge zu prüfen. Das Ergebnis: Der Vertrag war zu teuer, zu hoch und wies fehlende Deckungselemente auf.

Der Versicherer sagte trotz mehrfacher Urgenzen zu Vertragsänderungen „Njet“. Die Versicherungsnehmerin kündigte uns daraufhin die Vollmacht, auch für andere Polizzen. Kaum war ein Mitbewerber da, wurde von dem Versicherer allerdings sogar eine Kündigung akzeptiert.

Wir haben geklagt und recht bekommen, der Verdienstentgang wurde ersetzt. Der „Ober-Maklerbetreuer“ dieser Gesellschaft war „not amused“, no na!

Später gab es noch einen ähnlichen Fall mit dem selben Versicherer, auch hier wurde ein Urteil zu unseren Gunsten gesprochen.

Wir haben dort keine Courtagevereinbarung mehr. Trotzdem zählt diese Gesellschaft zu unseren „Lieblingen“, weil wir massenhaft – sagen wir – für Kunden nicht gerade vorteilhafte Verträge sanieren. Anderswo.

Ing. Gerald Winterhalder, Allcorrectas Winterhalder versicherungsmakler KG

office@alcor.at

zum Leserbrief: „Erstaunlicher Spruch”.

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