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Ein Dilemma – eines von vielen!

2.12.2019 – Wie Kollege Layr richtig ausführt, sollte der Berater den Kunden auf die Obliegenheiten hinweisen – und auch auf den Unterschied zu grober Fahrlässigkeit.

Dass dieser in den Augen und Ohren vieler mehr wie ein Joker für alle Fälle erscheint, ist ein Problem der um sich greifenden Oberflächlichkeit. Wer liest schon Bedingungen – und wer Judikaturen?

Der Kunde nicht, und der Berater, der alle Eventualitäten einer Eigenheimversicherung mit seinem Kunden durchgeht, braucht viel Zeit. Die ist aber meist schon mit dem Abarbeiten der IDD und DSGVO-Bürokratien verbraucht.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Kunden darauf hinweisen”.

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