25.6.2013 – Für jene wenigen Kollegen, die das Wort Makler nicht verstanden haben und die lieber als Schnellfeuer-Verkäufer durch die Kundenwelt gehen, ist so ein Zwang zur Weiterbildung sicher eine gute Sache. Für jene aber, die ihren Kunden gerne Gutes tun, ist Aus- und Weiterbildung ohnehin schon lange eine Selbstverständlichkeit und die neue Regelung, wie sie derzeit beispielsweise die Vermögensberater trifft, nur ein weiteres bürokratisch-lästiges Hindernis.
Wir stellen uns einmal vor, wie die zeitlich völlig überforderten Mitarbeiter des zuständigen Magistratischen Bezirksamtes im Auftrag der FMA, über die ich hier kein Wort verlieren möchte, dem Herrn Akademischen Versicherungskaufmann XY mitteilt, dass sie seine Weiterbildungstätigkeit mangels „hierortiger Nachvollziehbarkeit“ nicht anerkennen können und ihm daher die Gewerbeberechtigung entziehen.
Je komplexer, desto eher kommen die Kunden zum Makler? Das wäre schön, hat aber zur Voraussetzung, dass die Kunden die Komplexität der Verträge überhaupt erkennen. Das scheitert aber schon an der mangelhaften Wirtschaftsausbildung an unseren Schulen und an der fehlenden Lust, sich mit den essenziellen Dingen des täglichen Lebens auseinanderzusetzen. Schade! Viel Schaden könnte so vermieden werden.
Tatsache ist: Nicht die Verschärfung, sondern die Vertiefung der Erstausbildung ermöglicht einen guten und sicheren Start in den Beruf, in die Weiterbildung und in den immer besser werdenden Ruf unserer Branche.
Christoph Ledel
zum Artikel: „„Veränderung wird absolut vonnöten sein“”.
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