Ein bemerkenswertes Urteil

16.8.2011 – Es ist ein bemerkenswertes Urteil: Einerseits gibt es offensichtlich keine abgestufte Leistung beim Taggeld, andererseits ist aber eine klare Bereicherung zulässig – ob das dem ursprünglichen Sinn der Taggeldes Rechnung trägt, bleibt dahingestellt. Man wird aber beim Verkauf solcher Produkte auf das OGH-Urteil aufmerksam machen müssen – zumindest bei bestimmten Versicherern –, denn es spricht ja nichts gegen eine kundenfreundlichere Auslegung dieser „100-Prozent-Klausel”.

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Gerald Winterhalder

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zum Artikel: „Unfallversicherung: OGH reduzierte Taggeld-Anspruch”.

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