Eigenvorsorge ist für manche offenbar böses Gedankengut

5.4.2011 – Dem Spruch folgend ist den obersten Richtern bewusst, dass Krankenstände jenseits des 50. Lebensjahres mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Postenverlust führen können. Wie es auch schwierig ist, nach dem 50. Lebensjahr eine Arbeitsstelle zu bekommen.

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Hoffentlich lesen das Urteil auch die 34 Mitglieder der Pensionsreformkommission, die sich wieder nicht auf eine Änderung des geltenden Systems einigen konnten. Da kann der Herr Sozialminister noch so salbungsvoll meinen, es sei anzustreben, die Dienstnehmer länger als jetzt in Beschäftigung zu halten. Wer will sie und wer nimmt sie?!

Aber die Empfehlung, neben der notwendigen gesetzlichen Pension rechtzeitig über eine zusätzliche Eigenvorsorge nachzudenken, scheint böses Gedankengut zu sein, wie mache PolitikeInnen meinen. Die Notwendigkeit muss doch erkennbar sein, wenn sich das Antrittsalter in der gesetzlichen Pension offensichtlich nicht nach oben bewegen kann.

Akad. Vkfm. Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Streit um Berufsunfähigkeits-Pension”.

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