Diskussion ließe sich weitgehend versachlichen

4.12.2015 – Die Diskussion ließe sich mit einem wichtigen Schritt weitgehend versachlichen: Im Bereich der Sozialversicherung darf es keine ungerechtfertigten Beitrags- und Leistungsunterschiede geben; dies hätte ein neutrale Kommission streng zu prüfen und zu veranlassen, dass etwaige bereits an einen SV-Träger bezahlte Beiträge 1:1 zur Anrechnung gelangen.

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Ein weiterer wichtiger Punkt wäre, dass die Kammern gegenüber ihren Zwangsmitgliedern zu ordentlicher, nachvollziehbarere Beratung verpflichtet werden; solllte sich herausstellen, das hier Fehler passiert sind, muss eine Haftung gegeben sein. Damit könnte sich die Gewerkschaft zum Beispiel wieder auf ihre Kernfunktion konzentrieren.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „SVA kritisiert „Zwangsanstellungen“ per GKK-Bescheid”.

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