Differenzierte Betrachtung

31.3.2022 – Wenn ich das aus der Versicherungssicht betrachte, dann gehören solche Bagatellbeträge natürlich nicht versichert – warum soll die Versichertengemeinschaft persönliche Befindlichkeit finanzieren? 

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Vom persönlichen Rechtsempfinden und aus staatsbürgerlicher Sicht ist der Gang zum OGH für mich okay. Wenn ich ein offensichtlich falsches Strafmandat bekomme, dann wehre ich mich auch. Und meistens kommt nichts dabei raus...

Dennoch halte ich es selbstverständlich in einem Rechtsstaat für legitim, dass Bürger ihre Rechte ausschöpfen. Aber eben auf eigene Kosten, wenn es um Bagatellen geht. Wehren sich Bürger nämlich nicht, dann steigert sich die Behördenwillkür. Darüber haben schon die alten Römer diskutiert und geschrieben.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Streitfreudigkeit”.

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