25.8.2008 –
Unser einziger Deckungsprozess in 20 Jahren (!) verursachte ein unwilliger Referent, der den diskriminierenden Satz: „Des kenn ma schon, beim ersten Gewitter melden alle ihre kaputten Geräte als Blitzschäden" sprach. Er beauftrage einen „Schwachverständigen", der per Ferndiagnose den Unsinn untermauern wollte.
Als Elektroingenieur hatte ich allerdings eindeutig mehr fachliche Qualifikation um zu erkennen, dass der Schaden einwandfrei ersatzpflichtig war. Es ging also zu Gericht.
Eine merkwürdige Idee hatte der Richter 1.Instanz, der meinte das Gerät wäre nicht zu ersetzen, weil zu alt. So etwas hätte einen Erdrutsch bei der Summenfindung nach sich gezogen. Diese Falle hat auch die 2.Instanz erkannt und dem Versicherungsnehmer die ihm bedingungsgemäß zustehende Entschädigung zugesprochen.
Der unwillige Referent hat inzwischen einen anderen Aufgabenbereich.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Keine „billigen” Ausreden für Haushaltsversicherungen”.
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