Die Praxis der Banken

31.3.2008 – Die Autorin dieses Leserbriefs sollte zunächst einmal ihre Rechtskenntnisse nachschulen. Weder gibt es „kleine Makler“, noch hat das von ihr angesprochene Problem etwas mit dem Wechsel vom Gewerblichen Vermögensberater zum Makler zu tun.

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Denn Lebensversicherungen dürfen Vermögensberater sowieso verkaufen, Sachversicherungen nur, wenn eine Berechtigung als Agent oder Makler (im Haupt- oder Nebengewerbe) vorhanden ist.

Als Obmann der Fachgruppe der Wiener Makler ist mir aber leider mehr als bekannt, dass Mitglieder von Strukturvertrieben in diesen Belangen oft nicht sehr firm sind. In meiner Erfahrung – und die reicht über die „langjährige“ seit 2004 noch 25 Jahre hinaus – habe ich jedoch gerade im letzten Jahr ganz massiv festgestellt, dass Banken die Performance der vorhandenen Tilgungsträger hernehmen (egal welcher – in den letzten Jahren wird wohl keiner netto 6 Prozent pa. gebracht haben) und einen Wechsel zum hauseigenen dringend anraten (oder der fremde muss aufgestockt werden)

Im übrigen gibt es Statistiken über diverse Vorgangsweisen und den Umgang mit vorhandenen Verträgen. Wer in Strukturvertrieben tätig ist, sollte auf das Sprichwort mit den Steinen und dem Glashaus achten!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Schwarze Schafe”.

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