Die Prämienrückvergütung nicht vergessen

24.3.2011 – Ein sehr wichtiger Aspekt fehlt bei der Gegenüberstellung, und das ist die Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit. Diesen Punkt sollte man sich sehr genau ansehen, denn es kann nicht egal sein, ob man nichts oder bis zu drei Monatsprämien zurückbekommt.

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Hier muss man übrigens achtgeben: Es hat sich bei einigen Versicherern gezeigt, dass, war der Versicherungsnehmer nur 16 Tage mit einer Folgeprämie im Rückstand, bereits – angeblich – die Deckung unterbrochen gewesen sein sollte – und keine RV wird ausbezahlt. Es gab aber in keinem beobachtenen Fall eine qualifizierte, nachweislich zugestellte Mahnung! Da dies keinesfalls im Einklang mit § 39 VersVG steht, besinnt man sich bei Interventionen meist schnell eines Besseren – quod erat demonstrandum.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Krankenversicherung: Wie viel man wo bezahlt”.

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