25.6.2018 – Ja, wir tragen Verantwortung, und ja, wir müssen den Kunden über Risiken, deren richtige Absicherung und über mögliche Unterversicherung bzw. Irrtümer aufklären. Wir müssen aber auch den Angaben des Kunden vertrauen können.
Und ja, das alles müssen wir dokumentieren – schon deshalb, um unsere Sorgfalt beweisen zu können.
Wir sollten uns aber niemals dazu berufen fühlen, die Kompetenz und das Know-how von Spezialisten zu übernehmen. Wir sind weder Techniker, noch Baumeister, keine Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Daher sollten das Maßband, die Steuererklärung und der juristische Rat dort bleiben, wo sie hingehören.
Elisabeth Schörg
zum Artikel: „Wie weit die Nachforschungspflicht des Maklers geht”.
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