Die Hofräte Hin- und Rücksichtl

2.4.2012 – Beim VersRÄG haben wiedereinmal die Juristen der AK und des VKI mit den ministeriellen Hofräten Hin- und Rücksichtl zugeschlagen, um die Rechte des Versicherungsnehmers (VN) wie die Pflichten des Versicherers zu stärken bzw. letzteren weitere Verwaltungsarbeit aufzubürden. Was soll bspw. die Bestimmung, dass ein Krankenversicherer – offenbar im Leistungsfall – expressis verbis um Erlaubnis fragen muss, die Gesundheitsangaben seines VN bzw. die therapeutische Angemessenheit verifizieren zu dürfen? Ganz abgesehen davon, dass die Spitäler länger auf ihr Geld warten werden müssen.

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Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Nationalrat beschließt zahlreiche VersVG-Änderungen”.

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