17.6.2019 – Die Entscheidungskompetenz der MaklerbetreuerInnen ist in doppelter Hinsicht wohl das relevanteste Kriterium in der Maklerbetreuung. Standardofferte rechnen ist ja längst schon Aufgabe des Maklerbetriebes – warum soll er da nachfragen?
Der Maklerbetreuer/die Maklerbetreuerin (davon gibt es mittlerweile sehr viele) wird ja „nur“ kontaktiert, wenn etwas nicht ganz normal zu berechnen ist. Und da teilt sich die Entscheidungskompetenz der Maklerbetreuung in 3 Kernfragen:
Als abschreckendes Beispiel habe ich ein früheres System einer Gesellschaft in Erinnerung. Da „durfte“ der Maklerbetreuer jeden dritten Donnerstag im Monat beim Leiter der Fachabteilung vorsprechen. Das hat sich glücklicherweise geändert – aber Geschwindigkeit ist nach wie vor die wichtigste Entscheidungsgrundlage.
Rudolf Mittendorfer
zum Artikel: „Entscheidungsvollmacht der Maklerbetreuer im Check (1)”.
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