Die Fragen werden nicht weniger

29.4.2020 – Ich denke, die Antwort ist nur von den vier Ausnahmen „die Wohnung” zu verlassen abzuleiten.

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Alles andere wirft weitere Verwirrungen auf, denn: Mit wem lebe ich eigentlich zusammen, wie wird das festgemacht und was ist mein Haushalt? Den Meldezettel lasse ich nicht gelten.

Wo ich meinen Lebensmittelpunkt vermute ist manchmal eine Gefühlssache, es sei denn ich bin inhaftiert. Der Mensch ist in der Regel frei, und mit welch anderen Personen er zusammenlebt (Haushalt) ist oft nicht von Dauer.

Mehrfachbeziehungen und Mehrfachhaushalte sind (ich glaube) zulässig. Der Hauptwohnsitz verfolgt andere Interessen. Eine klare Verordnung dazu müsste meines Erachtens die Rechte einer Person in ihrer Freiheit per se beschränken, und die Fragen werden nicht weniger.

Oswald Szabo

office@vmszabo.at

zum Artikel: „Das Ende eines Eiertanzes (hoffentlich)”.

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