Die Frage nach der Haftung von VKI und AK stellen

19.1.2012 – Ich bin wohl weit davon entfernt, mich auf die Seite der Banken zu stellen, und dennoch: Denken wir doch einmal laut über die Haftung von AK und VKI nach. Denn wenn man sich die Ratschläge betrachtet, die von denen gekommen sind und die dann mit der Realität in der Finanzwelt vergleicht, fallen einem ganz automatisch die §§ 1299 f ABGB ein ...

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Generell gilt: Immer, wenn Ideologie – egal, welche – Triebfeder des Handelns und Äußerns ist, bleibt die Sache, um die es eigentlich geht (Konsumentenschutz, Anlegerschutz, Beratung) auf der Strecke.

Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Tirol: Schlagabtausch zwischen VKI, AK und Banken-Sparte”.

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