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Die Erklärung des VVO ist sehr schön geredet

22.5.2020 – Wir kennen den Ausdruck des Schönredens, ein Attribut des Menschen, sich seinen Willen und seine Meinung mit wohl geformten Worten zurecht zu legen. Erfolgreiche Menschen, wie auch Politiker/innen beherrschen diese Schönrederei perfekt!

Die Führungsverantwortlichen von Versicherungen zählen allgemein zu den erfolgreichen Managern und -innen. So wundert es nicht, dass die Argumentation des VVO sehr schön geredet ist.

Das Argument des notwendigen Risikoausgleichs möchte man auf Anhieb glauben. Die Prämien vieler Beitragszahler decken den Leistungsbedarf der Geschädigten. Mir hat mein Lehrmeister zu dem Thema etwas dazu erklärt. Zum Risikoausgleich zählt der Zeitfaktor, der wichtige Ausgleich in der Zeit.

Wer erinnert sich in Österreich an die letzte Seuche? Es sind schon viele „Ausgleichsjahre” vergangen und viele Prämien in dieser Zeit bezahlt worden. Komisch, dass sich die Fachkundigen daran so gar nicht erinnern, Wollen sie sich gar eine bestimmte Meinung schönreden?

Eines ist erkennbar an der Vielfalt der Bedingungen für die BUFT. Es gibt welche, die benennen die versicherten Gefahren. Es fehlt die Formulierung über andere Seuchen, nicht bekannte, neu auftretende. Covid-19 war damals nicht existent. Bei diesen Polizzen wird sich eine Leistungsdiskussion erübrigen.

Etliche Bedingungen beziehen sich auf das Epidemiegesetz 1950, das just in dem Moment ausgehebelt wurde. So ein Zufall!. Hier wird es Diskussionsstoff geben (müssen).

Beim Suchen findet man Bedingungen,die sind noch zahlreich in Verwendung und präzise erklärt. Zuerst die Unterbrechung durch einen Sachschaden, mit der Definition der Feuersparte beginnend. Dann folgt die Unterbrechung nach dem Personenschaden, der Krankheit, des Unfalles und der Arbeitsunfähigkeit der den Betrieb verantwortlich leitenden Person.

Da plötzlich! Ein eigener und für sich stehenden Punkt ist angeführt: „Maßnahmen oder Verfügungen einer Gesundheitsbehörde oder ihr gleichgestellter Organe, die anlässlich einer Seuche oder Epidemie ergehen und die den Betrieb oder die verantwortlich leitende Person betreffen.”

Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Erde. Was ist an der Formulierung unverständlich und schön zu reden? Der Gesundheitsminister hat verfügt. Die Pandemie ist eine Epidemie, die sich über Länder und Kontinente ausbreitet. Mir erscheint die schöne Rede einzementiert zu sein, also werden sich die Gerichte mit dem Thema befassen müssen.

Akad. Vkfm. Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Betriebsschließungen und Seuchen-BU: Die Sicht des VVO”.

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