17.1.2011 – Interessant, dass der "Dschungel" immer dichter wird. Betrachtet man die Seite des Betreibers etwas genauer, dann erfährt man im Kleingedruckten (AGB), dass es sich hier um keinen Vermittler handelt. Der Betreiber wird aber Vermittler ( Makler?), wenn man dies wünscht und schriftlich vereinbart!? Haftungen werden grundsätzlich ausgeschlossen, und Beratungsprotoikoll gibts sowieso keines?! Und das will der Gesetzgeber? So schützt man den Konsumenten? Na dann... einfach nen Vergleich auf der eigenen Homepage zulassen, Abschluss ermöglichen, fertig! Und das, während sich unsere Standesvertretung streitet, wer welche Vertragsversion vermitteln darf/kann/soll? Kopfschüttelnde Grüße
Christian Rohringer
zum Artikel: „Haushaltsversicherungen: Prämie sagt nicht alles ”.
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