Der Unterschied zwischen Sturmschäden und Betriebsunterbrechung durch Corona

23.4.2021 – Oft muss man Sachverhalte sehr zuspitzen oder notfalls stark vereinfachen, um zum Kern zu gelangen.

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Ein Sturm liegt vor, wenn die nächste Messstelle zum Schadensort eine Windgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h zeigt. Wenn dies nicht der Fall ist, aber vermeintlich doch ein Sturmschaden vorliegt, dann kann dieser eventuell individuell begründet werden – durch bestimmte örtliche Verhältnisse, bei denen beispielsweise durch Sog/Kaminwirkungen stellenweise viel höhere Windgeschwindigkeiten als an der in der Nähe gelegenen Messstelle entstehen. So weit, so ziemlich klar.

Wie aber soll ein Versicherer Risken kalkulieren, bei denen diverse Entscheidungsträger quasi nach Belieben (oder Inzidenzen, R-Werten, Intensivauslastungen – oder eben politischem Kalkül) Lockdowns aufheben oder verhängen?

Das Wort „evidenzbasiert” – in der Versicherungswelt eine Selbstverständlichkeit – ist längst zum Kabarett-Vokabel verkommen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Pandemie: Regierungen als „Versicherer letzter Instanz“”.

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