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Der Makler als Bundesgenosse des Versicherungsnehmers

9.1.2018 – Als Konsumentensprecher der österreichischen Versicherungsmakler ist es mir ein persönliches Anliegen, zu dieser AK-Untersuchung Stellung zu beziehen.

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Im Maklereid von 1679 wurden die besonderen Pflichten des Maklers bereits niedergeschrieben, der Handelsbrauch regelte sie zusätzlich und seit 1996 haben wir in Österreich das europaweit einzigartige Maklergesetz, welches Millionen Kunden die sachkundige und zweckdienliche Unterstützung des Versicherungskunden gewährleistet.

Zusätzlich gibt es seit 10 Jahren die von Gunther Riedlsperger in Leben gerufene RSS (Rechtsservice- und Schlichtungsstelle). Wir sehen uns in keiner Weise im Gegensatz zu einschlägigen Serviceeinrichtungen der AK, des VVO, des VKI oder des Konsumentenschutz-Ministeriums. Im Gegenteil – es gibt auf vielerlei Ebene gute Zusammenarbeit.

Wir nehmen aber für uns in Anspruch, das höchste fachliche Know-how für die Beurteilung von strittigen Fragen zu besitzen. Gute Betreuung im Schadenfall manifestiert sich nicht grundsätzlich an Sammelklagen oder Fernsehauftritten.

Das tägliche Brot der Schadenbearbeitung heißt vielmehr sachkundige Prüfung der Bedingungen, Kenntnis einschlägiger Judikaturen und natürlich auch kluges Verhandeln mit dem Versicherer. Hilft das alles nicht, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen, stehen mit RSS oder RS-Deckung weitere Instrumente zur Verfügung.

Es gibt aber zweifellos auch begründete Ablehnungen. Auch hier ist die fachliche und persönliche Autorität des Maklers gefordert. Denn auch das ist unsere Aufgabe.

Was uns aber von allen anderen unterscheidet, ist die vorvertragliche Leistung, die wir mit Risikoanalyse und Deckungskonzept erbringen. Je besser diese Aufgaben erledigt (und dokumentiert) sind, umso weniger Probleme gibt es später.

Und – mit einigem Stolz darf ich das für unsere Zunft vermelden – wir haben prozentuell ganz wenige Streitfälle.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „AK und VKI: Worüber sich Konsumenten beraten lassen”.

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