Der Konflikt mit dem Interessenskonflikt

19.5.2017 – Der OGH hat gesprochen und entsprechend begründet. Egal, wie man zu diesem Anlaßfall steht – er dient als gutes Beispiel, die grundsätzliche Problematik schärfer ins Auge zu fassen.

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Was hat die Finanz-und Versicherungsbranche verbrochen, daß sie mit einem derart heftigen Grund-Mißtrauen „ausgestattet“ wird? Wird je judiziert, ob eine Tankstelle beim stärker angebotenen „Super-Diesel“ höhere Spannen hat? Oder wird hinterfragt, wie die Handelsspannen bei Arzneiwaren sind? Oder kann man ein Kostüm zurückgeben, weil die Modeberaterin nicht nachweislich darauf hingewiesen hat, daß beim teureren Stück die Spanne nicht nur relativ, sondern auch absolut höher ist und dass es womöglich sogar einen Mengenbonus gibt? Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Ich kenne hunderte Kollegen in der Versicherungsbranche. Das Beraten, das Protokollieren, das Erbringen des bestmöglichen Versicherungsschutzes ist schwer genug. Es mag ja immer auch negative Ausnahmen geben, aber die Vorstellung, der Berater sucht das Produkt mit der höheren Provision aus, ist einfach vollkommen gegen die Realität. Die ist nämlich dergestalt, daß niedrigere Prämien weniger Entgelt bedeuten.

Auf der einen Seite werfen uns Versicherer vor, daß die Makler ein ruinöses Prämiendumping verursacht haben, auf der anderen Seite unterstellen uns die Gerichte Provisionsoptimierung. Das nennt man eine Doppelmühle.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@wko.at

zum Artikel: „Nicht über „Innenprovision“ aufgeklärt – Schadenersatz”.

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