Denn sie wissen (oft) nicht, was sie tun

21.11.2018 – Höchstrichter wird man nach langen Jahren erfolgreicher Tätigkeit, wenn man vor allem eine Bedingung erfüllt – nämlich möglichst oft „Recht zu haben”, sprich, Urteile zu sprechen, die in den Instanzen halten. Oder auf Vergleiche zu drängen, damit es zu Aufhebungen erst gar nicht kommt.

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Je mehr an diesem Rückabwicklungsthema herumgedoktert wird, umso mehr entfernt man sich von der Ursache.

Da gibt es Verträge, die Jahre und Jahrzehnte bespart wurden, und dann kommt jemand auf die Idee, dass er ja zurückgetreten wäre, hätte er/sie gewusst, dass es damals nicht zwei Wochen sondern deren vier (oder ein Monat, oder 30 Tage oder 31 - alles Gegenstand von Verfahren!!!) gewesen wären.

Daraus folgt dann eine rückwirkende Auflösung des Vertrages mit einer (mehr oder weniger) klaren Besserstellung gegenüber jenen, die derartige Bereicherungsbehauptungen nicht aufstellen – denn der Deckungsstock wird geplündert (bei klassischen Lebensversicherungen). 

Man stelle sich vor, derartige „Fehlbelehrungen” würden bei Autokäufen, Wohnungsmieten oder Häuslbauern angewendet.

Wenn man weit weg von der Praxis des täglichen Lebens ist, dann krallt man sich offenbar leichter an irgendwelchen, an den Haaren herbeigezogenen Formalismen fest und die praktischen Auswirkungen (Zertrümmerung von Vorsorgen) treten in den Hintergrund.

Ist ja auch wurscht – Hauptsache „Recht gesprochen, egal wie unrecht anderen damit getan wird.”

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „OGH: „Ewiges Rücktrittsrecht“ warf neue Frage auf”.

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