Den Berater in Versicherungsangelegenheiten stärker betonen

20.12.2012 – Bitte dringendst müsste auch intensiviert werden, dass der Makler auch Berater in Versicherungsangelegneheiten (BiV) ist – siehe dazu 4Ob 358 bis 365/83. Ebenso die einstimmig beschlossene Ehrenschiedsgerichtsordnung der BiV, die in der täglichen Praxis recht hilfreich ist.

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Komm.-Rat Ing. Erich Neubauer

office@kommratneubauer.at

zum Artikel: „Neues Bildungs-Gütesiegel für Makler”.

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