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Dem Urteil entgegen treten

21.8.2008 –

Ich meine, dass in diesem Fall die Standesvertretung gefordert ist, diesem Urteil entgegen zu treten bzw. einen Prozess zu führen. Es besteht sonst die Gefahr, dass keine Honoraransprüche mehr bezahlt werden.

Ob das Honorar angemessen war oder nicht steht nicht zur Debatte.

Othmar König

othmar.koenig@aon.at

zum Artikel: „2.760 Euro Honorar für 17 Beratungsstunden”.

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