Dem Kundenwunsch ist zu entsprechen

3.11.2010 – Wenn ein mündiger Kunde, der, angeblich, „König“ ist, „ökonomischen Unsinn“ (Zitat Dr. Littich – Allianz) wünscht, dann sollte, ohne Wenn und Aber, diesem Wunsch entsprochen werden. Müssen wirklich erst VKI, Gerichte, in widersprechenden Urteilen, OGH, darüber befinden, ob Kundenwünsche, konkret „Ich will mein (!) Geld zurück“, zu erfüllen sind?

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Anton Pucalka

anton.pucalka@uniqa.at

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge muss vor den OGH”.

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