Das (scheinbar) Gleiche ist nicht dasselbe

21.3.2012 – Die Begünstigungen von Abfertigungszahlungen an Angestellte – und seit 1979 auch Arbeiter – ist ein Teil des Steuerrechts, welches man natürlich in Frage stellen kann. Jeder Agent, der vorher Angestellter war, wird sich beim Wechsel sicher bewusst gewesen sein, dass es mit dieser Begünstigung vorbei ist – oder ist mit dem niedrigen Steuersatz ohnehin abgefertigt worden.

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Woher die Vorstellung kommt, dass Makler durch den (möglichen) Verkauf ihres Kundesstockes steuerlich bessergestellt wären, als dies Agenten mit der steuerlichen Behandlung ihres Ausgleichsanspruches sind, entzieht sich meiner Vorstellungskraft.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Leserbrief: „Mühsame und leidige Geschichte”.

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