19.11.2013 – Nicht immer sind die Entscheidungen der Höchstgerichte praxisnah und nachvollziehbar. Wenn ich mit dem Firmenfahrzeug nach Wien fahre, muss ich es wohl wieder zurückbringen – und das kann kaum eine private Fahrt sein.
Hätte sich der Mann in Wien bei privater Fahrt verletzt, ok, darüber könnte man geteilter Meinung sein, aber eine Dienstreise besteht nun einmal auch aus der Rückfahrt. Wobei der Zeitpunkt des Reiseantritts wohl der Firma überlassen bleiben muss.
Ich finde, dass so ein Urteil nur Rechtunsicherheit schafft. Wie groß darf dann nun nach Meinung des Höchstgerichtes die Zeitspanne zur Rückreise wohl ausfallen? Ich würde sicher keine 1000 km am Stück fahren.
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Die Grenze zwischen privatem und „gesetzlichem“ Unfall”.
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