Das Kriterium schlechthin

30.4.2014 – Angesichts des Abbaus von Kapazitäten in den diversen Fachabteilungen und des Drucks in den Schadenabteilungen ist die Qualität und das Pouvoir der Maklerbetreuer das Kriterium schlechthin.

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Dass Maklerbetreuer Makler, diverse Agenturkonstruktionen, Finanzdienstleister und auch Tippgeber betreuen (müssen), aber aus Zeitgründen natürlich nicht dazukommen, die tatsächlichen gewerblichen Berechtigungen zu überprüfen (so sie die Unterschiede kennen), hat Folgen und wird wohl schlimmer werden (entsprechend „spezialisierte“ Anwälte sind ja schon formiert).

Umso bemerkenswerter die Aktivitäten jener Gesellschaften, die sich um Betreuung auf Augenhöhe bemühen und teils sogar ihre Mitarbeiter zur Maklerausbildung schicken – um auch die Welt auf der anderen Seite des Zauns kennenzulernen.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Artikel: „Entscheidungsvollmacht der Maklerbetreuer im Check (1)”.

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