Dann auch Rabatte für bestimmte Schienen offenlegen

19.7.2012 – Von wegen Offenlegung: Wie soll denn nach dieser grandiosen Idee mit jene Verträgen umgegangen werden, die vom Versicherer direkt abgeschlossen werden, aber dasselbe wie „normale“, also über Vermittler abgeschlossene Polizzen kosten? Auch die Offenlegung der Rabatte, die ja gewisse oft branchenfremde Schienen besonders bevorzugen, müsste ja dann auch erfolgen.

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Und wenn man schon Überlegungen anstellt, so sollte man nicht vergessen, auch beim Schaden die Gesamtkosten, mit denen die Kundenpolizze belastet wird, offenzulegen. Da würde sehr schnell auffallen, dass die Kosten für „gutachterliche Stellungnahmen“ meist gar nicht gerichtlich beeideter, selbsternannter „Sachverständiger“, die fachlich nicht versierte Kräfte im Schadenbereich mangels eigenen Know-hows immer öfter einsetzen, teilweise die tatsächlichen Kosten für die Schadensbehebung oft weit übersteigen.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Hat die geplante „Vermittler-Richtlinie neu“ auch Gutes?”.

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