Danaergeschenk der Kammerreform

18.6.2013 – Hier muss man sich an der richtigen Stelle wohl selbst einmal bei der Nase nehmen. Noch vor einigen Jahren gab es den vom Maklerschein völlig lösgelösten Berufszweig des Beraters in Versicherungsangelegenheiten, auch mit eigener Kammersektion (Banken und kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) und schon immer mit sehr umfassender Befähigungsprüfung, zu einem Zeitpunkt, wo man den Maklerschein ohne viel Federlesens bekam. Dieser Berufsstand machte eben Beratung gegen ein den Anwaltstarifen angepasstes Honorarar – Vermitteln und Betreuen war seine Sache nicht.

WERBUNG

Das hat man nun im Zuge der Kammerreform „glattgebügelt“ und dem Makler geschenkt – ein Danaergeschenk, weil es vieler Diplomatie bedarf, für den Kunden auf saubere Weise zunächst als Berater, später aber auf seinen Wunsch als Makler tätig zu werden – aber es geht.

Kollegen, die viel mit Leeranfragen belästigt werden, kann man nur den Rat geben, sich die potenziellen Kunden zunächst einmal näher anzusehen. Und was spricht gegen eine Vereinbarung, sollte es trotz aufwändiger Beratung und Berechnungen doch nicht zum Abschluss kommen, ja dann wird ein Kostenbeitrag fällig.

Diese faire Lösung wird von seriösen Kunden schon akzeptiert, weigert sich jemand aber hartnäckig, auch nur irgendeine Vergütung zu leisten, dann waren wir eben nicht die passende Adresse, Geschenke bringt nur der Weihnachtsmann ...

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „„Der Geburtsfehler der Maklervergütung“”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Rudolf Mittendorfer - Wie ’s war, wird ’s nimmamehr! mehr ...

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe