8.2.2012 – Ganz außer Acht lassen sollte man aber nicht, dass es für einen Erwachsenen Staatsbürger mehr als peinlich ist, wenn er oder sie nicht weiß, dass eine Aktie ein Wertpapier ist. Dafür sollte man sich schämen und nicht, wie es in Österreich üblich ist, auf seine Wissenslücken auch noch stolz sein.
Die Konsequenz aus all dem ist nämlich, dass die bildungsfernen Schichten von Veranlagungen in jeder Form ausgeschlossen werden, da sie zu beraten ein zu großes Risiko darstellt. Denn im Fall eines Verlustes benutzen sie ihr intellektuelles Defizit als Waffe gegen den Berater vor Gericht. Aber wahrscheinlich ist das einfache Volk beim Gelegenheitsberater in der Bank sowieso besser aufgehoben.
Matthias Lang
zum Artikel: „Der Horizont des Anlegers und die Pflicht des Beraters”.
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