1.2.2011 – Wenn sich hier die Versicherer anpassen müssten, was soll denn dann Vater Staat machen? Siehe motorbezogene Versicherungssteuer – bei halbjährlicher Zahlweise plus 6%, bei vierteljährlicher Zahlweise plus 8%, bei monatlicher Zahlweise plus 10%! Hier wird der Herr Finanzminister ganz ruhig sein – er kann ja anderen nicht etwas vorschreiben, woran er sich selbst nicht halten kann / will.
Florian Bauer
zum Leserbrief: „Nebelgranate, die Brisanteres verdeckt”.
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