3.11.2010 – Die Ausformung der PZV als eierlegende Wollmilchsau ist Kolba offenbar nicht genug; selbst wenn der OGH seinen Intentionen gerecht werden sollte, würden die gravierenden Nachteile für den VN aufrecht bleiben, wie zumindest Rückzahlung der Prämie und Wegfall der Kapitalgarantie. Cui bono also?
Friedrich-Karl Ludwig, MAS
zum Artikel: „Zukunftsvorsorge muss vor den OGH”.
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