Cui bono?

3.11.2010 – Die Ausformung der PZV als eierlegende Wollmilchsau ist Kolba offenbar nicht genug; selbst wenn der OGH seinen Intentionen gerecht werden sollte, würden die gravierenden Nachteile für den VN aufrecht bleiben, wie zumindest Rückzahlung der Prämie und Wegfall der Kapitalgarantie. Cui bono also?

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Friedrich-Karl Ludwig, MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Zukunftsvorsorge muss vor den OGH”.

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