Cui bono?

16.8.2010 – Dieses vertragswidrige Drängen dient doch sicherlich ausschließlich dem Wohl der p.t. Bankkunden und hat keineswegs etwas damit zu tun, dass Banken bei Eurokrediten mehr verdienen und am Ausspannen von Tilgungsträgern Geld verdienen könnten. „Erlaubt ist, was gefällt“ heißt es so schön, und den Bankbilanzen gefällt diese Vorgangsweise zweifellos. Und solange nicht gesetzlich oder gerichtlich mit drakonischen Maßnahmen dagegen etwas unternommen wird, wird dieses Treiben wohl fortgesetzt werden. Beides wäre leicht möglich, aber da es nicht passiert, muss man sich über die Krokodilstränen so mancher Institutionen nicht sonderlich wundern.

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Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Keine Vorschrift zur Zwangskonvertierung”.

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