Chance für Agenten

20.10.2010 – Jeder kann, keiner muß. Mit einer Ausnahme: Der unabhängige Berater (Vermögensberater und/oder Versicherungsmakler) darf keine Verträge mit Ausschließlichkeitsklausel unterschreiben. Insbesondere für Versicherungsagenten sehe ich das als eine gute Alternative an.

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Christoph Ledel

christoph.ledel@gmx.com

zum Artikel: „Startschuss für Honorarberatung”.

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