Bloßer Provisionsvergleich wäre Kundenirreführung erster Güte

31.5.2013 – Die Offenlegung auf Kundenanfrage kann nur funktionieren, wenn Versicherer die totalen kalkulatorischen Gesamtkosten als Prozentsatz der Zahlprämie angeben. Wettbewerbsneutral gleich für alle Vertriebsformen und ergänzt um die so genannten Mantelkosten, das heißt die Kosten des Versicherers ohne die Kapitalanlagekosten in einem Prozentsatz.

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Dafür muss ein einheitliches, öffentlich überprüfbares Berechnungsmuster geschaffen werden, um einen neutralen Produktvergleich in einfachster Form für Kunden zu ermöglichen. Der bloße Provisionsvergleich ist eine Kundenirreführung erster Güte mit Marktvernichtungspotenzial. Erst recht durch „stille Post“ bei nur auf Kundenanfrage.

Wie haben das bisher andere EU-Staaten gelöst? Bei deutschen LV-Polizzen werden die Kapitalanlagekosten nicht ausgewiesen. Der kalkulatorische Wert für Abschluss-/Vertriebskosten als Euro-Wert, wettbewerbsneutral für alle Vertriebsformen, verunsichert ob der Aussagelosigkeit über die Auswirkung auf die Gesamtrendite, weil ohne Berücksichtigung des größten Kostenblocks.

Die britische RIY-Kennzahl („Reduction in Yield“) hingegen ist seit 1997 ein umfassender Kostenindikator. Erst mit der vollständigen Kenntnis aller anfallenden Anlagekosten kann der zukünftige Versicherungsnehmer abschätzen, wie attraktiv eine Anlage wirklich ist.

RIY ist eine effiziente und detaillierte Entscheidungsgrundlage über die Rendite der Anlage. Weiters werden die Belastungen der Rendite für die ersten fünf Jahre und dann in 5-Jahresabständen dargestellt.

Nachteile: Die RIY spiegelt nur einen bestimmten zeitlichen Moment wider, was natürlich dazu führen kann, dass Kunden eine Kennzahl als Messlatte benutzen, die nicht ihrem Anlagehorizont entspricht.

Die RIY basiert auf einer Ablaufleistung, die mit einer Beispielrendite auf Basis der Wahrscheinlichkeitstheorie berechnet wird. Das kann beim Kunden falsche Erwartungen wecken. Hier müsste man auf den Einzelvertrag nachbessern.

Simulationsrechnungen für Garantiemodelle benötigen für neutrale transparente Vergleiche von Fondsprodukten klare Modellvorgaben. Auch hier braucht es den öffentlichen professionellen Dialog.

Der Vorteil gegenüber statischen Hochrechnungen ist der Einbezug zum Beispiel von Umschichtungskosten für die Gewährleistung der Garantie.

Warum wird in Österreich dem mündigen Bürger politisch keine Wahlfreiheit ob einer Garantie bei der Zukunftsvorsorge Neu gewährt, wenn man doch zurecht Produkt- und Kostentransparenz einfordert?

Walter Michael Fink

w.fink@unabhaengigeswirtschaftsforum.at

zum Leserbrief: „Alternativmodell für Kostenoffenlegung”.

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