Bewährt

14.1.2011 – Es scheint, als wäre es Ziel der Kammervertretung der Versicherungsmakler, die kleinen Maklerunternehmen vom Markt zu entfernen. Strukturvertrieb und größere Makler habe kein Problem, vom organisatorischen her sich jedwede Gewerbeberchtigung zuzulegen, die sie brauchen, um mit dem Finanz-Versicherungs-Bauchladen unterwegs zu sein. Für kleine Makler-Unternehmen, die einen erheblichen Teil der Makler ausmachen, bedeutet ein zusätzliche Gewerbeberechtigung einen erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Der Verkauf von Fondsgebundenen Lebensversicherung durch Makler hat sich jetzt über viele Jahre bewährt und war auch für die Kunden wahrscheinlich in den überwiegenden Fällen die bessere Lösung, da ihnen dann weder ein ach so sichere "Immo-Aktie", eine inzwischen versunkene "Schiffsbeteiligung" noch sonst ein inzwischen stark wertreduziertes Zertifikat als die vermeintliche Topanlage verkauft wurden. Wieso etwas verboten werden soll, dass sich bewährt hat, geht über meine Horizont hinaus!

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Gerald Layr

gerald.layr@maklerteam.at

zum Artikel: „Wer darf Lebensversicherungen vertreiben?”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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