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Bevorzugung der Banken

20.6.2009 – Es ist unglaublich, wie die Banken es durch perfektes Lobbying geschafft haben, bestimmte Passagen der Gewerbeordnung auszuhebeln, sodass sie nicht mehr für sie selbst gelten. Zwar verlangt die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie seit 15.1.2005, dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen gelten müssen. Die Banken dürfen nun jedoch uneingeschränkt Versicherungen vermitteln.

Viele Bank-Kunden werden bestätigen, mit welchem Nachdruck die Bank-Angestellten in den letzten Monaten Produkte an den Mann/an die Frau zu bringen versuchten. Nun versuchen sie sich einen größeren Happen vom Versicherungsmarkt zu schnappen und unsere Geschäftsgrundlage zu schmälern.

Jeder von uns muss ständig in die Bank und die dortigen Mitarbeiter haben enormes Wissen über unsere finanzielle Situation. Eine tolle Ausgangsposition. Und jetzt serviert man Ihnen auch noch Sonderrechte! Eine klare Benachteiligung aller Anderen.Wie es mit der Qualität der Beratung aussieht, wäre zu hinterfragen. Knapp 700 Banken haben im Nebenrecht Versicherungsagent und Versicherungsmakler eingetragen. Der Interessensverband der Versicherungsagenten IVVA fordert, Banken sollen im angestammten Bereich bleiben und einen anderen Weg aus ihrer verschuldeten Krise suchen. Wir Agenten geben die Hoffnung noch nicht auf und hoffen auf ein gemeinsames Ankämpfen aller Vermittler gegen diese unglaubliche Bevorzugung des Bankensektors. Egal wie mächtig er ist: Wir anderen müssen an einem gemeinsamen Strang ziehen!

G. Wagner, Interessensverband der Versicherungsagenten

IVVA-Wagner@aon.at

zum Leserbrief: „Gleiche Kriterien für Banken”.

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