WERBUNG

Betrugsv orbeugung

24.8.2009 – Sicher ein Weg in die richtige Richtung, wobei auf Anträgen die Frage, ob eine Vorverurteilung wegen Versicherungsbetruges – sie könnte direkt an den Versicherer übermittelt werden und wäre vertraulich – vorliegt, eine weitere Möglichkeit zur Betrugsvorbeugung wäre. Doch leider sieht die Praxis oft ganz anders aus, „Geschäftsinteressen“ haben oft Vorrang vor Betrugsbekämpfung. Vor einigen Jahren habe ich aufgedeckt, dass eine Kfz-Werkstätte glatt eine Schadenmeldung samt Unterschrift gefälscht hatte und so der ursprünglich schuldigen Lenkerin zu immerhin etwa 4.000 Euro aus der Haftpflicht unseres Kunden verholfen hatte. Der zuständige Sachbearbeiter darauf angesprochen meinte blasiert: „Das interessiert mich nicht.“ Nur mit Mühe kam unser Kunde aus dem unverschuldeten Malu.

Ing. Gerald H. Winterhalder

office@alco.at

zum Artikel: „Versicherungsbetrüger unter Generalverdacht”.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.

weitere Leserbriefe